Dauergrabpflege

Sichere Vorsorge über viele Jahre

Gepflegte Gräber sind ein Zeichen gegen das Vergessen und ein Symbol der Wertschätzung für die Menschen, die uns nahe waren. Aber was passiert, wenn man aus zeitlichen oder gesundheitlichen Problemen die Grabpflege nicht mehr selbst übernehmen kann? Und wer versorgt einmal das Grab? Für diese Fälle können Sie vorsorgen.
Mit der Dauergrabpflege bieten wir Ihnen einen Service für die sorgfältige, fachgerechte, langfristig gesicherte Grabpflege. Die zu erbringende Leistungen – und damit auch die Kosten – der Grabpflege können Sie flexibal nach Ihren eigenen Wünschen und Möglichkeiten bestimmen. Auch Art und Umfang der Bepflanzung, von der Gesamtgestaltung bis hin zum individuellen Grabschmuck zu persönlichen Gedenktagen können Sie frei auswählen.

Leistungen, die erbracht werden können sind z.B.:

  • Fachgerechte Anlage und Gestaltung der Grabstätte
  • Regelmäßige Pflege des Grabes
    (Säuberung der Grabfläche, Entfernen verblühter Blumen, Unkrautbeseitigung, Beschneiden der Gehölze nach fachlichen Gesichtspunkten, Erhaltungsgießen und Düngen, wann immer es nötig ist)
  • Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen mit Blumen Ihrer Wahl
  • Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und/oder anderen Feiertagen
  • Frische Blumen und Gestecke zu persönlichen Gedenktagen
  • Erneuerung der gärtnerischen Anlage nach Einsenkschäden oder in zu vereinbarenden Abständen
  • Gießen und düngen der Pflanzen auf der Grabstätte
  • Reinigen des Grabsteins

Der Dauergrabpflegevertrag:

Vertrauen durch vertragliche Sicherheit

Wenn Sie sich für die Dauergrabpflege entscheiden, übernehmen wir die fachgerechte Betreuung des Grabes.
Sie schließen dann mit uns einen Dauergrabpflegevertrag, in dem alle Leistungen, die von uns erbracht werden sollen, einzeln aufgeführt werden. Ein solcher Vertrag läuft mindestens fünf Jahre und maximal bis zum Ende der Ruhezeit.

Ein Dauergrabpflegevertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen uns (der Friedhofsgärtnerei) und Ihnen (dem Kunden – oder auch Treugeber genannt – ) unter Mitwirkung der Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH als Treuhandstelle.
Die Treuhandstelle verwaltet die Dauergrabpflegeverträge, sichert sie treuhänderisch ab und übernimmt die mündelsichere Anlage des eingezahlten Geldes. Durch die Verzinsung des eingesetzten Kapitals werden Kostensteigerungen über die Laufzeit des Vertrages ausgeglichen. Die jährlich anfallenden Zinsen werden Ihrem Treuhandkonto gutgeschrieben. So werden spätere achzahlungen vermieden.

Das heißt: Sie schließen den Vertrag zu Preisen von heute ab – bei gleichbleibender Leistung über Jahrzehnte!

Der Vertragsabschluss:

In fünf Schritten zur perfekten Vorsorge

1. Vereinbarung zwischen Ihnen und uns über den gewünschten Umfang der Pflegetätigkeiten, Bepflanzung etc. Das Ergebnis wird in einer Leistungs- und Kostenaufstellung zusammengefasst – als Grundlage für Ihren Dauergrabpflegevertrag

2. Sie und ich, als Ihr Friedhofsgärtner, unterzeichnen beide Dokumente: Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH gesandt.

3. Die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen-Lippe mbH prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag.

4. Je eine Ausfertigung der Dokumente bekommen sowohl Sie als auch ich als Ihr Friedhofsgärtner. Anschließend werden Sie aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen.

5. Nach Eingang der kompletten Vertragssumme erhalten Sie als auch ich, als Ihr Friedhofsgärtner, eine Bestätigung des Zahlungseingangs. – Die Pflege beginnt

Nun fragen Sie sich vielleicht, wer denn unsere Arbeit kontrolliert, wenn Sie dies nicht mehr selbst können? Auch dafür ist gesorgt!
Denn zu den Aufgaben der Treuhandstelle gehört neben der Verwaltung der Verträge auch die Überprüfung der Grabpflege. In regelmäßigen Abständen kontrollieren qualifizierte Mitarbeiter die Ausführung der vereinbarten Leistungen. Und wenn unser Betrieb aus irgendeinem Grund den Vertrag nicht mehr erfüllen und die Grabpflege nicht mehr gewährleisten könnte, würde sich die Treuhandstelle auch um einen Ersatzbetrieb kümmern, der dann die Pflege übernähme.

Weitere Auskünfte erteile ich Ihnen auch gerne in einem perönlichen Gespräch.

Auch die Gesellschaft für Dauergrabpflege Westfalen Lippe mbH steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung.